Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.1999 - 9 U 34/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1548
OLG Köln, 19.01.1999 - 9 U 34/98 (https://dejure.org/1999,1548)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.1999 - 9 U 34/98 (https://dejure.org/1999,1548)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 9 U 34/98 (https://dejure.org/1999,1548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch; Kfz-Kaskoversicherung ; Fahrzeugdiebstahl; Herbeiführen des Versicherungsfalls; Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    VVG § 61; ; VVG § 23 Abs. 1; ; VVG § 25 Abs. 1; ; VVG § 1 Abs. 1; ; VVG § 28; ; AKB § 12 Abs. 1 Ziffer I b; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Abstellen des Kfz nach Diebstahl von Schlüssel und Portemonnaie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verlorene Schlüssel und Versicherungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 Ziff. I b; VVG § 61

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 158
  • NZV 2000, 294
  • VersR 2000, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1999 - 9 U 34/98
    Der Versicherungsnehmer muss durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten haben (BGH VersR 1984, 29).

    Es mag dahinstehen, ob ihm insoweit positives Tun oder Unterlassen zur Last fällt, denn im Rahmen des § 61 VVG reicht Unterlassen aus (BGH VersR 1984, 29).

  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1999 - 9 U 34/98
    Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer Acht gelassen und das nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet wird (BGH VersR 1989, 141).
  • LG Köln, 30.05.1984 - 24 O 503/83
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1999 - 9 U 34/98
    Zwar würde dafür der bloße Verlust eines Schlüssels für sich genommen nicht ausreichen, wenn sich für einen Unbekannten nicht zuordnen lässt, wohin der Schlüssel gehört (so auch Landgericht Köln VersR 1985, 1030).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    In derartige Fällen des Bemerkens oder der Offenkundigkeit des Verlustes oder des Diebstahls eines Fahrzeugschlüssels begründet es grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Versicherungsnehmer in der Folgezeit keinerlei Sicherungsmaßnahme ergreift und das Fahrzeug dann gestohlen wird (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 49, 50; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537; LG Mainz VersR 1996, 705 [LG Mainz 09.06.1995 - 7 O 8/95] ).
  • OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 5/00

    Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit muss gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich durch das Verhalten des Versicherungsnehmers unterschritten sein (vgl. Senat, r + s 1999, 189 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2004 - 7 U 127/04

    Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Entwendung von Fahrzeugschlüsseln

    Der Versicherungsnehmer muss durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten haben (BGH VersR 1984, 29; OLG Köln VersR 2000, 49).
  • OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 155/00

    Voraussetzungen der gerichtlichen Durchsetzung eines Leistungsanspruchs gegenüber

    Zunächst muss der vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten sein (vgl. Senat, r+s 1999, 189).
  • OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit muss gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich durch das Verhalten des Versicherungsnehmers unterschritten sein (vgl. Senat, r + s 1999, 189; r+s 2000, 404 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7544
OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97 (https://dejure.org/1999,7544)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.1999 - 8 W 488/97 (https://dejure.org/1999,7544)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 8 W 488/97 (https://dejure.org/1999,7544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines beklagten Unternehmens und einer mitbeklagten 100 prozentigen Tochtergesellschaft durch einen Syndikusanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines beklagten Unternehmens und einer mitbeklagten 100 prozentigen Tochtergesellschaft durch einen Syndikusanwalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1530
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Die Folge einer gegen § 46 BRAO verstoßenden Anwaltstätigkeit ist - ebenso wie beim Verstoß gegen andere Tätigkeitsverbote, etwa nach § 45 BRAO oder gem. RBerG - einerseits die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrags, andererseits die Wirksamkeit der - gleichwohl vorgenommenen - Prozesshandlungen (BGH NJW 1962, 2010; NJW 1993.1926; OLG Hamm (8. ZS) NJW-RR 89, 442 = MDR 89, 266 = DNotZ 89, 634 m Anm. Feurich DNotZ 89, 596.602 ff; (15. ZS) NJW 92, 1174 (teilw. abweich.: 8. ZS. DNotZ 89, 632); Feurich/Braun.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Denn hier ist die rechtliche und wirtschaftliche Verflechtung zwischen beiden Beklagten so eng und die Abhängigkeit der Beklagten Ziff. 2 von der Beklagten Ziff. 1 so ausgeprägt, dass eine allein auf die formale Personenverschiedenheit abstellende Betrachtungsweise das - verfassungsrechtlich gerechtfertigte (vgl. BVerfGE 87, 287 .296 = NJW 93, 317) - Tätigkeitsverbot des 1994 neugefassten § 46 BRAO (vgl. auch Roxin NJW 95.17.18 ff) in einer Weise unterlaufen würde, dass es in seinem Kernbereich betroffen würde.
  • OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88

    Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Die Folge einer gegen § 46 BRAO verstoßenden Anwaltstätigkeit ist - ebenso wie beim Verstoß gegen andere Tätigkeitsverbote, etwa nach § 45 BRAO oder gem. RBerG - einerseits die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrags, andererseits die Wirksamkeit der - gleichwohl vorgenommenen - Prozesshandlungen (BGH NJW 1962, 2010; NJW 1993.1926; OLG Hamm (8. ZS) NJW-RR 89, 442 = MDR 89, 266 = DNotZ 89, 634 m Anm. Feurich DNotZ 89, 596.602 ff; (15. ZS) NJW 92, 1174 (teilw. abweich.: 8. ZS. DNotZ 89, 632); Feurich/Braun.
  • OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 266/91

    Abstraktheit der Prozeßvollmacht von Anwaltsnotaren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Die Folge einer gegen § 46 BRAO verstoßenden Anwaltstätigkeit ist - ebenso wie beim Verstoß gegen andere Tätigkeitsverbote, etwa nach § 45 BRAO oder gem. RBerG - einerseits die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrags, andererseits die Wirksamkeit der - gleichwohl vorgenommenen - Prozesshandlungen (BGH NJW 1962, 2010; NJW 1993.1926; OLG Hamm (8. ZS) NJW-RR 89, 442 = MDR 89, 266 = DNotZ 89, 634 m Anm. Feurich DNotZ 89, 596.602 ff; (15. ZS) NJW 92, 1174 (teilw. abweich.: 8. ZS. DNotZ 89, 632); Feurich/Braun.
  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 1/86

    Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als angestellter Rechtsberatender der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Anders als in den Fällen, in denen - zu Recht - ein einheitlicher Auftraggeber verneint wurde (BGHZ 40, 282; NJW 65, 1015; BGHZ 97, 204 = NJW 86, 2499; NJW 87, 1328), ist es nach Ansicht des Senats hier - wie im Falle eines uneigennützigen Treuhänders (BGHZ 51, 395 = NJW 69, 942) - unabweisbar, die Verbotsnorm des § 46 BRAO zum Zuge kommen zu lassen, um sie nicht zur Farce werden zu lassen.
  • BGH, 10.11.1986 - AnwSt (R) 4/86

    Begriff des Auftraggebers eines bei einem Genossenschafts-Dachverband

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Anders als in den Fällen, in denen - zu Recht - ein einheitlicher Auftraggeber verneint wurde (BGHZ 40, 282; NJW 65, 1015; BGHZ 97, 204 = NJW 86, 2499; NJW 87, 1328), ist es nach Ansicht des Senats hier - wie im Falle eines uneigennützigen Treuhänders (BGHZ 51, 395 = NJW 69, 942) - unabweisbar, die Verbotsnorm des § 46 BRAO zum Zuge kommen zu lassen, um sie nicht zur Farce werden zu lassen.
  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63

    Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Anders als in den Fällen, in denen - zu Recht - ein einheitlicher Auftraggeber verneint wurde (BGHZ 40, 282; NJW 65, 1015; BGHZ 97, 204 = NJW 86, 2499; NJW 87, 1328), ist es nach Ansicht des Senats hier - wie im Falle eines uneigennützigen Treuhänders (BGHZ 51, 395 = NJW 69, 942) - unabweisbar, die Verbotsnorm des § 46 BRAO zum Zuge kommen zu lassen, um sie nicht zur Farce werden zu lassen.
  • OLG Hamm, 19.08.1987 - 5 U 188/87

    Ablehnung eines Einstellungsantrags gemäß § 769 Zivilprozessordnung (ZPO) mangels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Die Folge einer gegen § 46 BRAO verstoßenden Anwaltstätigkeit ist - ebenso wie beim Verstoß gegen andere Tätigkeitsverbote, etwa nach § 45 BRAO oder gem. RBerG - einerseits die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrags, andererseits die Wirksamkeit der - gleichwohl vorgenommenen - Prozesshandlungen (BGH NJW 1962, 2010; NJW 1993.1926; OLG Hamm (8. ZS) NJW-RR 89, 442 = MDR 89, 266 = DNotZ 89, 634 m Anm. Feurich DNotZ 89, 596.602 ff; (15. ZS) NJW 92, 1174 (teilw. abweich.: 8. ZS. DNotZ 89, 632); Feurich/Braun.
  • BGH, 18.01.1965 - AnwZ (B) 11/64
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Anders als in den Fällen, in denen - zu Recht - ein einheitlicher Auftraggeber verneint wurde (BGHZ 40, 282; NJW 65, 1015; BGHZ 97, 204 = NJW 86, 2499; NJW 87, 1328), ist es nach Ansicht des Senats hier - wie im Falle eines uneigennützigen Treuhänders (BGHZ 51, 395 = NJW 69, 942) - unabweisbar, die Verbotsnorm des § 46 BRAO zum Zuge kommen zu lassen, um sie nicht zur Farce werden zu lassen.
  • BGH, 03.03.1969 - AnwSt (R) 5/68

    Einklagen treuhänderisch abgetretener Forderungen durch Syndikusanwalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97
    Anders als in den Fällen, in denen - zu Recht - ein einheitlicher Auftraggeber verneint wurde (BGHZ 40, 282; NJW 65, 1015; BGHZ 97, 204 = NJW 86, 2499; NJW 87, 1328), ist es nach Ansicht des Senats hier - wie im Falle eines uneigennützigen Treuhänders (BGHZ 51, 395 = NJW 69, 942) - unabweisbar, die Verbotsnorm des § 46 BRAO zum Zuge kommen zu lassen, um sie nicht zur Farce werden zu lassen.
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines

    Dies entspricht der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG Hamm NJW 1992, 1174, 1175; OLG Stuttgart MDR 1999, 1530; Feuerich/Weyland, aaO § 45 Rn. 41; Bormann in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 45 BRAO Rn. 48; Kilian in Henssler/Prütting, aaO, § 45 Rn. 49; Kleine-Cosack, BRAO aaO § 45 Rn. 49; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung 4. Aufl., Kap. III Rn. 55; Mennemeyer in Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts 8. Aufl. Rn. 63; Sieg, in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 40; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht 3. Aufl., § 3 Rn. 18; Ganter aaO Rn. 743).
  • OLG Celle, 19.01.2017 - 2 W 12/17

    Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrages im Kostenfestsetzungsverfahren

    Damit ist der zugrunde liegende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Beklagten und ihren Prozessbevollmächtigten als nichtig anzusehen, was zum Verlust eines Vergütungsanspruchs der Prozessbevollmächtigten und damit nach der von dem Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 1530 f. Rn. 9; OLG Köln AnwBl. 1980, 70; Sächsisches Oberverwaltungsgericht NJW 2003, 3504, Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/-Albers/Hartmann, ZPO 75. Aufl. § 91 Rn. 162 Stichwort: Nichtigkeit) zugleich zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs der Beklagten gegen die Klägerin als Prozessgegnerin führt.
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

    a) Wird ein Rechtsanwalt unter Verstoß gegen eines der Tätigkeits- bzw. Vertretungsverbote der §§ 45, 46 BRAO tätig, ist der dieser Tätigkeit zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig, was zum Verlust seines Vergütungsanspruchs und demzufolge auch zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner führt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 18.6.2002 - 9 W 53/02 - zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999 - 8 W 488/97 -, MDR 1999, 1530 f.).

    Außerdem ist die daraus folgende Versagung eines Vergütungsanspruchs ein wirksames Mittel, um dem Verbot auch ohne (ggf. unzulässiges) Eingreifen der Rechtsanwaltskammer Geltung zu verschaffen (OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999, aaO, S. 1531).

  • OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07

    Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung an einer Gesellschaft

    Etwaige Pflichtwidrigkeiten aus dem Bereich der Standesvorschriften für Rechtsanwälte berühren die Vertretungsbefugnis und die Wirksamkeit vorgenommener Prozesshandlungen des Prozessbevollmächtigten nicht (BGH, NJW 1993, 1926 [juris Rn. 5]; OLG Stuttgart, MDR 1999, 1530 [juris Rn. 8]; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 442, 443).
  • OLG Koblenz, 15.11.2007 - 14 W 733/07

    Abtretung eines titulierten Kostenerstattungsanspruchs

    In dieser Phase verstieß seine Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter nämlich gegen § 46 Abs. 1 BRAO , so dass der zugrunde liegende Geschäftsbesorgungsvertrag hier gemäß § 134 BGB nichtig war und anwaltliche Gebührenansprüche zu Lasten der Klägerin nicht entstehen konnten (BGH NJW 1999, 1715, 1717; OLG Köln AnwBl. 1980, 70, 71; OLG Stuttgart MDR 1999, 1530, 1531; Henssler/Prütting, BRAO , 2. Aufl., § 46 Rn 39; a. A. OLG Hamburg MDR 1980, 586; LG Bonn Rpfleger 1990, 435, 436).
  • OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02

    Wirkungen des Tätigkeitsverbots eines Anwalts auf dessen Sozius.

    An Letzterem fehlt es, wenn mit dem Anwalt kein wirksamer Geschäftsbesorgungsvertrag zustande gekommen ist (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1999, 314 m.w.N.) oder wenn der Vertrag zwar wirksam ist, die Geltendmachung der Kosten jedoch mit dem das gesamte Zivil- und Zivilprozessrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar ist.
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